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GGW Gesellschaft gegen Wirtschaftsvergehen

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Vorteilsnahme

Vorteilsnahme

Vertrauensmißbrauch in einer Funktion z.B. in der Wirtschaft oder Politik, um einen materiellen oder immateriellen Vorteil zu erlangen.

Dabei fordert der Vorteilsnehmer einen materiellen oder immateriellen Gegenwert ein evtl. auch durch Erpressung.