Glossar
Alphabetische Suche
A
B
Beweise
Die Beschaffung von Beweismitteln ist zwar vom Gesetz her grundsätzlich erlaubt, wenn ein (Beweismittel)berechtigtes Interesse besteht, aber die Methoden zur Beschaffung müssen seriös sein, andernfalls werden die Beweise vor dem Gesetz nicht anerkannt. Neben Videoaufnahmen, Fotos und Aussagen eines Detektivs, sollte auch immer ein schriftlicher Bericht über die Beobachtungen erstellt werden. In diesem Bericht sollte immer Datum, Uhrzeit und Ort des Geschehens festgehalten werden.
Die Beweislast regelt prozessuale Beweisrisiken und -obliegenheiten. Die objektive oder materielle Beweislast (Feststellungslast) legt fest, welche Partei das Risiko der Nichterweislichkeit einer Beweisbehauptung trägt. Die subjektive oder formelle Beweislast (besser Beweisführungslast) bestimmt, welcher Partei es in einem bestimmten Stadium des Prozesses obliegt, Beweis für ihre Behauptung anzubieten.
Betriebsgeheimnis siehe auch Geschäftsgeheimnis
C
Unter Corporate Intelligence oder Business Intelligence versteht man die fachspezifische Recherche und Analyse von Hintergrundinformationen von Unternehmen und Personen zu unternehmerischen Zwecken. Neben den Daten aus Netzwerken, Datenbanken, aus dem Internet spielt die diskrete Informationsbeschaffung aus kriminalpräventiver Sicht eine wichtige Rolle. Nicht zuletzt ist die individuelle Informationsstrategie und Vorgehensweise ausschlaggebend für den Erfolg.
D
Das Wort Detektiv kommt vom vom lateinischen detegere = entdecken, aufdecken. Der Detektiv ist ein Ermittler, der Beweiserhebung durch Observationen, Recherchen, Befragungen und so weiter Erkenntnisse und Informationen dokumentiert. Die Beweisdokumentationen dienen insbesondere als gerichtlich verwertbares Beweismaterial.
E
F
Fahndung
Durch Ermittlung und Recherchetätigkeit wird der derzeitige Aufenthaltsort einer Person festgestellt werden.
G
Geschäftsgeheimnis
Betriebsgeheimnisse und Geschäftsgeheimnisse sind im Bereich der Wirtschaft Techniken, Rezepte oder andere Angaben, die als geheimhaltungsbedürftig gegenüber Wettbewerbern und der Öffentlichkeit gelten dürfen. Eine wieterführende Definition finden Sie hier ...
H
Honorar
Das Bundesarbeitsgericht hat die Erstattungsfähigkeit des Honorars in einem Grundsatz bestätigt. Um sich die z.B. Kosten von einem Arbeitnehmer, der überführt wurde, erstatten zu lassen, muss bereits bei der Beauftragung des Detektivs ein konkreter Tatverdacht bestanden haben, die Arbeit des Ermittlers muss sachdienlich und vernünftig gewesen sein und Kosten für diese Ermittlung müssen im Verhältnis zum Streitwert stehen. Unter diesen Voraussetzungen ist eine Erstattung der Kosten möglich. Hier weitere Gerichtsurteile zum Them Detektiv-Honorar ...
I
Interviewtechnik - siehe auch Vernehmungen
Instrumente der Ermittlung sind u.a. Integration, Befragung, Fahndung, Observation ebenso wie die Desktop-Recherche per Computer.
Integration
Integration ist die Einschleusung eines verdeckten Ermittlers, wenn nicht auf andere Weise ermittelbare Erkenntnisse über bestimmte Delikte gewonnen werden können.
J
K
L
M
N
O
P
Der Begriff Privatdetektiv ist aus der Übersetzung des englischen "Private Investigator" oder "Private Detective" hervorgegangen. Da die Bezeichnung "Detective" in englischsprachigen Ländern ein Dienstgrad beziehungsweise eine Funktionsbezeichnung bei den Polizeibehörden ist, wird durch den Zusatz "private" der Unterschied zum Beamten hervergehoben. Heute wird der Begriff Privatdetektiv eher als Unterscheidung vom sogenannten Wirtschaftsdetektiv verstanden.
Q
R
S
Unter Schadensersatz (auch Schadenersatz) versteht man den Ausgleich eines Schadens. Ein Schaden ist jede unfreiwillige Einbuße an Lebens- und Rechtsgütern. Der Schädiger muss aber nichts erlangt haben. Hauptaufgabe der GGW ist es die Verursacher eines Schadens dingfest zu machen und gerichtsverwertbare Beweise für die Schadensverantwortung zu beschaffen.
T
U
V
Vorlagenmissbrauch ist ein Tatbestand des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Nach § 18 UWG macht sich derjenige strafbar, der die ihm im geschäftlichen Verkehr anvertrauten Vorlagen oder Vorschriften technischer Art, insbesondere Zeichnungen, Modelle, Schablonen, Schnitte, Rezepte, zu Wettbewerbszwecken oder aus Eigennutz unbefugt verwertet oder Dritten mitteilt.
Da es sich bei diesem Gesetz um ein Schutzgesetz im Sinne von § 823 Absatz 2 BGB handelt, ist der Zuwiderhandelnde zugleich schadenersatzpflichtig.
Auch versuchtes Verleiten, sich Erbieten oder bereit Erklären zum Vorlagenmissbrauch sowie Annahme eines solchen Erbietens stehen schon unter Strafe (§ 19 UWG).
Vernehmungen - siehe auch Interview Durch offene oder auch verdeckte Vernehmung oder Befragung eines Zeugen oder Verdächtigen werden fallbezogene und relevante Informationen gewonnen. Bei Bedarf kann durch audio-visuelle Dokumentation die Befragung festgehalten werden.
W
Wirtschafts-Detektive holen für Unternehmen und Institutionen aus Wirtschaft, Handel und Industrie Informationen ein, die dazu beitragen, wirtschaftskriminelles Verhalten aufzudecken.


