Diverse Urteile zu Detektivkosten

Detektivkosten im Verfahren wegen Unterhalt

Detektivkosten zur Ermittlung eines sonst nicht nachweisbaren schwerwiegenden Fehlverhaltens können im Verfahren wegen Trennungsunterhalt erstattugsfähig sein.
OLG Frankfurt a.M., 1 UF 181/00

Im Unterhaltsprozess sind Detektivkosten zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung notwendige Aufwendungen, wenn der Unterhaltsberechtigte Arbeitseinkommen verschweigt, ein Detektiv seine Arbeitsstätte ermittelt und die von ihm getroffenen Feststellungen die prozessuale Stellung des Unterhaltspflichtigen vorteilhaft verändern kann.
LAG Hamm, 28.08.1991

Im Unterhaltsprozeß sind Detektivkosten zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung notwendige Aufwendungen, wenn der Unterhaltsberechtigte Arbeitseinkommen verschweigt, ein Detektiv seine Arbeitsstätte ermittelt und die von ihm getroffene Feststellung die prozessuale Stellung des Unterhaltspflichtigen verändern kann.
OLG Schleswig, 15 WF 1592/93


Erstattungsfähigkeit von Detektivkosten allgemein

Der erste Senat des OLG Zweibrücken (AZ 1W 13/87) und die OLG´s Hamm (15W 405/68), Braunschweig (3W 10/74) und München (W 1234/76) haben in ihren Urteilen Detektivkosten als außergewöhnliche Parteiaufwendungen für erstattungsfähig bzw. erstattungspflichtig erklärt, wenn sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig waren. (§ 91 Abs.1Satz 1ZPO)


"Krankfeiern" und Detektivkosten

BAG 26.03.91, AZ R 26/90 Arbeitgeber dürfen krankgeschriebene Beschäftigte durch Detektive observieren lassen und ihnen bei berechtigtem Verdacht die Kosten dafür in Rechnung stellen."
Bundesarbeitsgericht Kassel BAG Az. 8 AZR 5/97


Zwangsvollstreckung und Detektivkosten

In der Zwangsvollstreckung sind Ermittlungskosten einer Detektei zur Einholung von Auskünften über Anschrift Arbeitgeber, Vermögenslage und Kreditwürdigkeit des Schuldners (auch wenn sie erfolglos waren) notwendig und damit erstattungsfähig.
LG Köln, 9 T 106/83


Verdeckte Videoüberwachung

Verdeckte Videoüberwachung ist zulässig, wenn Warenverluste entstanden sind und der Einsatz von verdeckten Kameras die Möglichkeit bietet, den Täter zu ermitteln. Bei Beobachtungen von Mitarbeitern muß die Geschäftsleitung den Betriebsrat nicht informieren.
BAG AZ R 116/86


Vorprozessuale Detektivkosten

Vorprozessuale Detektivkosten sind erstattungsfähig, wenn die Einschaltung einer Detektei in unmittelbarem Zusammenhang mit einem konkreten auf eine zweckentsprechende gerichtliche Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung - notwendig im Sinne von Paragraph 91, Abs. 1 ZPO war.
OLG Koblenz, Az. 14NW671/90


GPS-Observation zulässig

Das Bundesverfassungsgericht hat am 12.04.2005 eine Entscheidung zu einer Verfassungsbeschwerde verkündet, die sich gegen den Einsatz von GPS-Ortungssystemen zu Ermittlungszwecken wandte. Das Gericht hat diese Verfassungsbeschwerde zurückgewiesen und entschieden, dass § 100c Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe b StPO es grundsätzlich erlaubt, GPS-Systeme zur Observation einzusetzen.


Detektivkosten und Zeugenermittlung

Die Kosten der Zuziehung eines Detektivebüros sind in einem Rechtsstreit notwendig, wenn die Detektei beauftragt wurde, um die Anschrift eines Zeugen zu ermitteln, der bisher für den Kläger trotz eingeholter Auskünfte bei zwei Melderegistern unauffindbar war. Die geltend gemachten Detektivkosten waren zu einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung im Sinne des § 91, Abs. 1 Satz 1 ZPO. erforderlich und sind daher von dem Beklagten zu tragen.
(OLG. Koblenz, Az.: 14 W 391/98)


Detektivkosten und Räumung wegen Eigenbedarf

Mieter, die in einem Räumungsprozess mit Hilfe eines Detektivs die Eigenbedarfsgründe der Vermieterin als unrichtig entlarven, können die Detektivkosten vom Vermieter ersetzt erhalten.
AG Hamburg, 38 C 110/96


Detektivkosten und Kindesentführung

Eine Mutter mit Sorgerecht darf bei der Suche nach den von ihrem Ex-Ehemann versteckten Kindern auch Privatdetektive einsetzen. Die Detektivkosten muß der schuldige Vater jedoch nur zum Teil tragen.
BHG. Az: VI ZR 110/89


Nachweis der Notwendigkeit

Die Notwendigkeit und der Umfang der Ermittlung bei Einschaltung eines Detektiv sind durch Vorlage von schriftlichen Ermittlungsberichten nachzuweisen.
LAG Düsseldorf, Az. 7TA243/94


Detektivkosten im Nachbarschaftsstreit

Das Landgericht Köln hat entschieden: Detektivkosten in einem Nachbarschaftsstreit sind erstattungsfähig. Die Detektivkosten und die Rechnung der Detektei m,üssen nachvollziehbar sein. Im behandelten Fall ging es um Übergriffe auf das eigene Grundstück durch den Nachbarn. In diesem Fall wurden die Detektivkosten in Höhe von 30.500,00 DM bis zu einer Höhe von 26.285,89 DM als erstattungsfähig im Sinne der ZPO. anerkannt. Diese anerkannte Summe musste die verurteilte Tatpersonen erstatten.
AG. Hamburg, Az. 38 C 110/96


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